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Datenschutz.

Beratung und Begleitung.

Das neue Datenschutzgesetz

Der Bundesrat und das Parlament haben nach jahrelangen Beratungen im Jahr 2022 nun final das neue revidierte Schweizer Datenschutzgesetz verabschiedet und gesetzlich verankert. Sämtliche Betriebe sind von diesen Auswirkungen betroffen.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Am 1. September 2023 trat das sogenannte revDSG (Datenschutzgesetz) in Kraft.
  • Es gibt keine Übergangsfristen.
  • Jedes Unternehmen muss sich entsprechend mittels eines Projekts, Erarbeitung von diversen Themen / Prozessen / Dokumenten und weiteren Punkten intensiv darauf vorbereiten.
  • Unternehmen, welche aktiv mit Ländern, Personen und Firmen in der Europäischen Union (EU) kommunizieren, interagieren und Geschäfte abwickeln, sind zusätzlich auch vom sogenannten DSGVO (EU-Datenschutzgesetz) betroffen und müssen diverses dafür erarbeiten.
  • Um die doch markanten, neuen Anforderungen zu erfüllen, wird es unabdingbar sein, gewisse interne Schritte / Projekte / Erarbeitungen umzusetzen bzw. zu dokumentieren. 

Fakten. Wissenswertes. Projektbegleitung, Kosten und Abläufe.

Finden Sie hier fundierte, detaillierte und trotzdem sehr übersichtliche Informationen zum neuen Datenschutzgesetz. Wissenswertes, Einzelheiten zu den Erfordernissen, klare Informationen zu Abläufen, Projektschritten und Kosten.

Jan Keller

Senior ICT Security & Data Protection Professional