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Ihre persönliche Beratung zum neuen Datenschutzgesetz der Schweiz.

Die Fakten. Um was geht es?
• Am 1. September 2023 tritt das sogenannte revDSG/nDSG (Datenschutzgesetz) in Kraft.

• Es gibt keine Übergangsfristen.

• Jedes Unternehmen muss sich entsprechend mittels eines Projekts, Erarbeitung von diversen Themen/Prozessen/Dokumenten und weiteren Punkten intensiv darauf vorbereiten.

Persönliche Beratung.
In 30 Minuten gut informiert, bestens beraten und detailliert aufgeklärt.

Unser Senior Consultant Herr Jörg Strebel und sein Team stehen gerne persönlich zur Verfügung.
043 233 30 30
joerg.strebel@neo-one.ch


Autor

Jörg Strebel

Kundenberater & Senior Consultant

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