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AGB

1.0 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für den gesamten Geschäftsbereich und Rechtsgeschäfte der Neo One AG (nachfolgend «Neo One») im Zusammenhang mit ihren ICT-Dienstleistungen, Versorgung von Produkten und rundum Unterstützung in der zusammenhängenden Informatikwelt. Die AGB, die Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen können von Zeit zu Zeit Anpassungen erfahren. Neo One bittet deshalb, diese Bestimmungen bei jedem Besuch der Webseite und bei jeder Produktebestellung aufmerksam durchzulesen. Mit Aufgabe einer Bestellung erkennt der Kunde diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung umfassend an. Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Neo One. Als «Kunde» wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Neo One geschäftliche Beziehungen pflegt. Zwecks einfacherer Lesbarkeit wird in den vorliegenden AGB stets nur die männliche Form verwendet. Selbstverständlich sind damit immer Personen beiderlei Geschlechts gemeint.

2.0 Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Annahmeerklärung der Offerte der Neo One betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Der Vertragsschluss erfolgt insbesondere, wenn der Kunde, die von der Neo One angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt und / oder Produkte direkt kauft. Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die Dienstleitung oder das bestellte Produkt aus nicht von Neo One zu vertretenden Gründen (wie z.B. Ausfälle oder Lieferengpässe von Lieferanten und dergleichen) nicht oder nicht vollständig erbracht respektive geliefert werden können, ist Neo One berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von dem entsprechenden Vertragsbestandteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei Neo One eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Neo One wird im Falle eines solchen Vertragsrücktritts von jeder Verpflichtung gegenüber dem Kunden befreit und wird auch nicht schadenersatzpflichtig.

3.0 Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt.) und inklusive vorgezogener Recyclinggebühren. Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern, Zölle sowie exklusive Verpackungs- und Versandkosten. Die Neo One behält sich vor, die Preise jederzeit und ohne Vorankündigung abzuändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäss Preisliste der Neo One. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.

4.0 Bezahlung und Eigentumsvorbehalt

Die Neo One bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Vorauskasse, Anzahlung. Bei einer hohen Bestellungssumme kann die Neo One vom Kunden eine Anzahlung verlangen. Neo One behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen oder auf Vorauskasse zu bestehen. Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug und schuldet ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent). Die dem Kunden gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Neo One. Neo One ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt am Produkt im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister des zuständigen Betreibungsamtes eintragen zu lassen. Vor Eigentumsübertragung ist daher jede Weitergabe, Belastung, Verarbeitung oder Umgestaltung des Produktes ohne ausdrückliche Einwilligung von Neo One nicht zulässig. Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Neo One ist nicht zulässig. Der Neo One steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

5.0 Altersgrenze

Der Kunde bestätigt mit dem Akzeptieren dieser AGB, dass er die erforderliche Altersgrenze zum Bezug, der von der Neo One angebotenen Produkte und Dienstleistungen erfüllt.

6.0 Pflichten der Neo One

6.1 Lieferung / Liefertermine

Die Lieferung erfolgt binnen 30 (dreissig) Arbeitstagen nach Bestellungseingang oder nach individueller Absprache mit dem Kunden. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Neo One binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz der Neo One vereinbart. Die Neo One erfüllt durch die Übergabe der bestellten Produkte an den vereinbarten Spediteur. Mit dem Versand gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über. Neo One haftet nicht für Fehler des eingesetzten Transportunternehmens. Wird kein Spediteur vereinbart, steht es der Neo One frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten Lieferkosten dürfen durch die Wahl des Spediteurs nicht erhöht werden. Allfällige Transportschäden hat der Kunde unverzüglich schriftlich beim Spediteur zu beanstanden. Ist die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, kann Neo One den Vertrag nach einer Rüge-Mitteilung per Email an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie die Kosten für die Umtriebe in Rechnung stellen. Neo One ist jederzeit bestrebt, die angegebenen Liefertermine einzuhalten. Mangels anderer Vereinbarung sind Liefertermine jedoch keine Fixtermine und besteht bei Lieferverzögerungen vorderhand kein Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Schadenersatz. Vielmehr ist Neo One vom Kunden zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 10 Tagen zur Nacherfüllung anzusetzen. Falls der Kunde im Falle eines fruchtlosen Ablaufs der Nachfrist die Annahme von Leistungen verweigern will, hat er dies Neo One bereits mit der Ansetzung dieser Nachfrist schriftlich mitzuteilen. Soweit notwendige Mitwirkungshandlungen des Kunden verspätet erfolgen oder Lieferverzögerungen auf Ereignisse höherer Gewalt oder andere Umstände, welche ausserhalb des Einflussbereichs von Neo One liegen, zurückgehen, verlängern sich die Lieferfristen entsprechend. Neo One ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Für bereits erfolgte Teillieferungen gilt die Leistungspflicht von Neo One als erfüllt.

6.2 Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Neo One ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz der Neo One.

6.3 Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten, Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt. Die Haftung für Hilfspersonen wird auf das gesetzlich zulässige beschränkt.

7.0 Weitere Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Neo One erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu auch das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Neo One.

8.0 Abwerbe- und Anstellungsverbot

Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Neo One dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Neo One in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.

9.0 Abnahme, Mängelrüge und Gewährleistung

Machen die Produkte oder Dienstleistungen eine Abnahme erforderlich, erfolgt dies gemäss dem separaten Abnahme Dokument der Neo One diesen AGB beiliegend. Wie im Hauptvertrag vereinbart, wird jegliche Gewährleistung der Neo One, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Neo One gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen. Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich, aber spätestens binnen 5 Tagen nach Erhalt, Neo One schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Mängel, d.h. Mängel, die bei ordnungsgemässer Untersuchung des Produktes nicht entdeckbar sind, sind Neo One sofort, aber spätestens binnen 5 Tagen nach Entdeckung Neo One schriftlich mitzuteilen. Ohne fristgerechte Mängelrüge gilt das Produkt als genehmigt. Ein mangelhaftes Produkt darf durch den Kunden nicht benutzt werden. Eine fristgerechte Mängelrüge vorausgesetzt, leistet Neo One bei Mängeln Gewähr für die üblichen oder gegebenenfalls besonders zugesicherten Eigenschaften. Die Folgen normaler Abnutzung oder von unsachgemässer Behandlung gelten nicht als Mangel. Mangelhafte Produkte werden nach Wahl von Neo One entweder nachgebessert oder durch mängelfreie Produkte ersetzt. Stattdessen kann Neo One dem Kunden nach Wahl von Neo One alternativ auch eine dem Minderwert entsprechende Preisreduktion gewähren. Jede weitere Gewährleistung wird wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle Ansprüche, die mit den Gewährleistungsansprüchen konkurrieren.

10.0 Umtausch

Ein Umtausch von Produkten wird grundsätzlich ausgeschlossen.

11.0 Haftung

Im Falle von Mängeln an Waren leistet Neo One Gewähr nach Massgabe von Ziffer 9. Die Haftung für direkte Schäden haftet Neo One nur, soweit Neo One rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Die Haftung von Neo One ist auf den Verkaufspreis des Produktes / der Dienstleistung, höchstens aber auf den Vertragswert eines Jahres beschränkt bzw. der Kunde kann eine Gutschrift in entsprechender Höhe für die Erbringung von weiteren Dienstleistungen wählen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Neo One umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen sowie andere Drittanbieter wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Neo One haftet nicht für den Verlust von lokal abgespeicherten Daten und lokal installierten Programmen. Bis zum Vertragsende sind sämtliche Ansprüche des Auftraggebers an den Kunde geltend zu machen, ansonsten gelten sie als verwirkt. Die Neo One bietet keine Gewähr dafür, dass die Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen zu jeder Zeit hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten verfügbar bleiben. Ein Unterbruch der Zugänglichkeit der Dienstleistungen für den Kunden führt nicht zu Schadenersatzansprüchen. Im Übrigen wird jede weitere Haftung/Gewährleistung von Neo One ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

12.0 Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Neo One zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem, welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält untersagt, es sei denn, es werde von der Neo One explizit genehmigt. Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Neo One Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

13.0 Datenschutz

Die Neo One darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Neo One ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Wie Neo One Daten des Kunden bearbeitet und welche Einflussmöglichkeiten der Kunde hierbei hat, ist in dem unter www.neo-one.ch/datenschutz/ abrufbaren Dokument "Datenschutzerklärung" festgehalten, welches im Falle von Widersprüchen den AGB vorgeht.

14.0 Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Neo One jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt per sofort nach der Aufschaltung auf der Website (www.neo-one.ch) durch die Neo One in Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

15.0 Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.

16.0 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch wirksame und durchführbare Bestimmungen ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

17.0 Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen. sämtliche als vertraulich bezeichnete Informationen der Neo One AG, welche im Zusammenhang mit der Leistung dieses Vertrages unterbreitet oder offengelegt wurden, mit internem oder vertraulichem Charakter Stillschweigen zu bewahren und diese vor dem Zugriff bzw. der Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Es ist ihnen untersagt, diese Dritten zu offenbaren bzw. zugänglich zu machen. Unter diese Geheimhaltungspflicht fallen namentlich Informationen über die Geschäftsbeziehungen (z.B. Kunden- und Lieferantennamen, Verträge, Konditionen) und das Know-How der Arbeitgeberin (z.B. Immaterialgüterrechte, interne Konzepte, Strategien, Prozesse, und Projekte, Geschäftsideen, Notizen, Berichte, Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Datenbanken, Dokumentationen, Handbücher, etc.), ihre Kalkulationsgrundlagen (z.B. interne Kalkulationen, Margen), seine finanziellen Daten (z.B. ihre Buchhaltung, ihre internen Geschäftszahlen) und die Personaldaten (z.B. Löhne, Mitarbeiterdaten). Diese Aufzählung und die jeweiligen Beispiele sind nicht abschliessend. Die Neo One AG bleibt berechtigt, weitere Unterlagen, Dokumente, Daten und Angaben als vertraulich zu bezeichnen und sie damit dieser Geheimhaltungspflicht zu unterstellen und diese nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückzufordern, Der Kunde ist verpflichtet, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sämtliche vertrauliche Informationen der Neo One AG unaufgefordert und sofort zurückzugeben oder in Absprache mit Neo One AG zu vernichten.

18.0 Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Neo One, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Pandemien, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden und verspätete Lieferung durch den Hersteller unmöglich so ist die Neo One während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 180 (einhundertachtzig) Tage kann die Neo One vom Vertrag zurücktreten. Die Neo One hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge höhere Gewalt sind ausgeschlossen.

19.0 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht. Das Gericht am Sitz der Neo One ist zuständig. Der Neo One steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird explizit ausgeschlossen.

Version 2.0/1.1.2021