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Overview

Protokollierung & Zugriffskontrollen. Eines von vielen Themen im neuen Datenschutzgesetz.

Das neue Datenschutzgesetz revDSG erfordert als eine von vielen Massnahmen, die Protokollierung von Gruppenlogins und Zugriffskontrollen auf Personendaten.
Die Protokollierung ist massgebend, um nachweisen zu können, wer welche Personendaten verschickt oder bearbeitet hat.
Es muss sichergestellt werden, dass nicht jeder Zugriff auf alle Daten hat und dass die Verwendung von Personendaten kontrolliert wird.
Daher sollten keine Personendaten über Gruppen-E-Mail-Accounts verschickt werden, wenn nicht genau festgestellt werden kann, wer dies getan hat.
Zugriffsrechte müssen kontrolliert werden und die Organisation und Sicherheit muss gewährleistet sein.

Jedes Unternehmen hat mit verschiedenen Menschen und somit auch mit persönlichen Daten zu tun. Aber nicht jedes Unternehmen hat die Ressourcen oder das Fachwissen, um die Anforderungen des neuen Datenschutzgesetzes allein umzusetzen.
Für viele Firmen stellt die Komplexität Datenschutz und Sicherheit eine Herausforderung dar.
Dennoch ist es wichtig, anzufangen und die neuen Bestimmungen umzusetzen. Unsere Fachleute unterstützen Sie dabei.

Autor

Manuela Kuhn

Leiterin Finanzen & Controlling

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